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Je nach Fahrtgebiet sind die Schiffe entsprechend mit Funktechnik auszurüsten, also braucht die Schiffsführung das entsprechende Funkzeugnis zum Bedienen dieser Anlagen.
Das UKW-Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate / SRC) berechtigt zur weltweiten Nutzung von UKW-Funkanlagen des Seefunkdienstes mit GMDSS; ausreichend für den Funkverkehr in küstennaher Fahrt.
- Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate / LRC) berechtigt zur weltweiten Nutzung aller Seefunkfrequenzen (Grenzwelle, Kurzwelle, UKW, Satelliten) mit GMDSS; nötig, sobald entsprechende Funkanlagen an Bord sind, z.B. bei mittlerer und weltweiter Fahrt.
- SRC und LRC sind weltweit gültig, also auf Englisch. Aber keine Angst, dass Seefahrtsenglisch ist bewusst so einfach, dass alle es verstehen und sprechen können.
- Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI) ist auf den Binnenschiffahrtsstraßen zum Funkbetrieb vorgeschrieben, also auf Deutsch.
Das Seminar zum SRC findet als Wochenend-Seminar statt und kann am Sonntag-Nachmittag mit der Ausbildung für das UBI ergänzt werden.
Mit dem sehr umfangreichen Skript erarbeiten wir das Hintergrundwissen und machen uns mit den Betriebsverfahren (Not-, Dringlichkeits-, Sicherheitsverkehr, sowie Schiff - Schiff und Schiff - Land) vertraut.
In Zweiergruppen lassen wir dann solange die Funken fliegen, bis alle Rufe sitzen.