Inhalt
Personen, die in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Küchen, Restaurants, Kantinen, Schulen, Kindergärten, …) arbeiten oder gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen benötigen in aller Regel eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Diese darf bei erstmalig aufgenommener Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Im Betrieb muss es danach alle zwei Jahre eine Folgebelehrung geben.
Wir sind durch das Gesundheitsamt Hamburg mit der Durchführung der Erstbelehrung beauftragt. Somit können Sie auch bei uns eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz des Gesundheitsamtes Hamburg erhalten.
Diese dauert nur 30 Minuten und kostet 27 Euro.
Eine körperliche Untersuchung ist NICHT vorgesehen.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht