Inhalt
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 SGB III
Ziel
Erlernen von Medienkompetenz / Umgang mit neuen Medien im beruflichen Alltag
Max. 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
kürzere Kurse sind möglich
Ein aktuelles funktionsfähiges Tablet ist zum Verbleib beim Teilnehmer auch über das Kursende hinaus in der Kursgebühr enthalten.
Zugangsvoraussetzung
Arbeitslosigkeit nach SGB II oder SGB III
Beratung:
Herr Jesse
Telefon: +49 (0)40 325887 - 50
Fax: +49 (0)40 325887 – 70
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen