Inhalt
zur individuellen Unterstützung arbeitsloser und arbeitssuchender Menschen zur Unterstützung der beruflichen Integration (Förderung nach § 45 Abs. 1 Satz.1 Nr. 1 SGB III möglich)
Die Maßnahme Berufssprachcoaching ist auf den schnellen Erwerb von berufssprachlichen Fähigkeiten ausgerichtet. Ziel ist es, ausgehend von einem klar definierten Ausgangssprachniveau einen deutlich nachweisbaren Zuwachs an berufssprachlicher Handlungskompetenz zu erzielen. Das betrifft die Sprachkompetenzbereiche
- Hörverstehen
- Leseverstehen
- Sprechen/Interagieren und Schreiben.
Das Berufssprachcoaching basiert auf vorhandenen Sprachkenntnissen der Teilnehmenden und ermöglicht eine auf konkrete Bedarfe abgestimmte stufenweise Erhöhung des Sprachniveaus. Eine gezielte Vorbereitung auf das Ablegen von zertifizierten Sprachprüfungen ist möglich.
Niveaustufen A2-B2
- Hören: Längeren Redebeiträgen folgen, wenn das Thema vertraut ist Lesen: Artikel, Berichte und literarische Prosatexte lesen und verstehen
- Sprechen: Sich spontan und fließend verständigen und an Diskussionen teilnehmen
- Schreiben: Detaillierte Texte schreiben und darin einen Standpunkt argumentativ vertreten
Ausgehend von einem jeweils differenzierten Ausgangsniveau und variierenden Zielstellungen ist die Maßnahmedauer 60UE.
Verpflichtend sind 2 Termin pro Woche á 2 Zeitstunden.
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Zielgruppe
- Migranten/-innen (Teilnehmende)
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
A2 (Sprachniveau, Grundstufe) i
B1 (Sprachniveau, Mittelstufe) i
B2 (Sprachniveau, Aufbaustufe) i