Inhalt
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert seit dem 01.01.2005, geregelt durch das neue Zuwanderungsgesetz, die Integrationskurse.
Zielgruppe:
Teilnehmen können Ausländer/innen, Spätaussiedler und EU-Bürger, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten oder aufhalten möchten. Deutsche Staatsbürger dürfen diese Kurse auch besuchen.
Inhalte:
- 300 Std. Alphabetisierung
- 600 Std. Deutschunterricht (300 Std. Basiskurs / 300 Std. Aufbaukurs)
- 300 Std. Deutschunterricht (Wiederholerkurs)
- Die Kurse enden mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch (B1). Dieses Zertifikat dient bei einem Antrag auf Niederlassung.