Über den Anbieter
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie ...
- einen Überblick über Ihre derzeitige Haushaltslage zu gewinnen
- bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes
- bei Vermittlungen und Verhandlungen mit Ihren Gläubigern
- bei der Klärung von strittigen Forderungen und rechtlichen Fragen.
Als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren kann die Schuldnerberatung ...
- über das Verfahren informieren
- den außergerichtlichen Einigungsversuch einleiten.
- ggfs. das Scheitern für das gerichtliche Verfahren bescheinigen
- Ihnen für Fragen im weiteren Verfahren zur Verfügung stehen
Was die Schuldnerberatung nicht leistet:
- Keine Unternehmensberatung
- Keine Vergabe von Krediten
Die Beratung ist vertraulich. Für Ratsuchende ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen ist die Beratung kostenfrei. Die Einkommensverhältnisse prüft das Jobcenter oder das Grundsicherungs- und Sozialamt der Freien und Hansestadt Hamburg auf Antrag der Beratungsstelle.
Die Beratungsstelle ist seit 1999 als geeignete Stelle nach dem Hamburgischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung anerkannt. Das bedeutet: Sie kann Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren beraten und ist beispielsweise berechtigt, das Scheitern der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern festzustellen.
Die Beratungsstelle ist telefonisch und per E-Mail erreichbar, die offene persönliche Sprechstunde wird derzeit nicht angeboten.
Tel. 040 / 306 20 - 390
Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr.