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Über den Anbieter

Die Schuldnerberatung unterstützt Sie ...

  • einen Überblick über Ihre derzeitige Haushaltslage zu gewinnen
  • bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes
  • bei Vermittlungen und Verhandlungen mit Ihren Gläubigern
  • bei der Klärung von strittigen Forderungen und rechtlichen Fragen.

Als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren kann die Schuldnerberatung ...

  • über das Verfahren informieren
  • den außergerichtlichen Einigungsversuch einleiten.
  • ggfs. das Scheitern für das gerichtliche Verfahren bescheinigen
  • Ihnen für Fragen im weiteren Verfahren zur Verfügung stehen

Was die Schuldnerberatung nicht leistet:

  • Keine Unternehmensberatung
  • Keine Vergabe von Krediten

Die Beratung ist vertraulich. Für Ratsuchende ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen ist die Beratung kostenfrei. Die Einkommensverhältnisse prüft das Jobcenter oder das Grundsicherungs- und Sozialamt der Freien und Hansestadt Hamburg auf Antrag der Beratungsstelle.

Die Beratungsstelle ist seit 1999 als geeignete Stelle nach dem Hamburgischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung anerkannt. Das bedeutet: Sie kann Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren beraten und ist beispielsweise berechtigt, das Scheitern der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern festzustellen.

Die Beratungsstelle ist telefonisch und per E-Mail erreichbar, die offene persönliche Sprechstunde wird derzeit nicht angeboten.

Tel. 040 / 306 20 - 390

Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr.

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