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Der schulärztliche Dienst des Gesundheitsamtes fördert und schützt die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und berät Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte in Fragen der Kindergesundheit und Entwicklung.

Die Schulärztinnen sind in allen medizinischen Fragen Ansprechpartner der Bergedorfer Schulen. Sie wirken darauf hin, dass Problemlagen frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen sowie adäquate Unterstützungsbedarfe eingeleitet werden. Die Schulärztinnen arbeiten dabei eng mit den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten und den Schulen sowie anderen sozialen und medizinischen Einrichtungen zusammen.

Nach §34 des Hamburger Schulgesetzes sind schulpflichtig werdende Kinder sowie Schülerinnen und Schüler zur Untersuchung verpflichtet.
Bei den Schuleingangsuntersuchungen wird festgestellt, ob der Entwicklungsstand der Kinder einen guten Start in der Schule ermöglicht. Bei der Untersuchung werden

  • die Größe und das Gewicht der Kinder festgestellt,
  • das Hör- und Sehvermögen getestet sowie
  • eine Untersuchung der sprachlichen, geistigen und sozial-emotionalen Entwicklung durchgeführt.

Im Rahmen der Schulärztlichen Untersuchung können fehlende Impfungen nachgeholt oder Impfungen aufgefrischt werden.
Die Beratungen sind vertraulich. Es entstehen keine Kosten.

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