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Über den Anbieter

Beratungsstelle für Fragen rund um das Thema Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in Hamburg.

Alle Menschen, die im Ausland eine Qualifikation erworben haben, können sich an die ZAA wenden. Die ZAA berät und unterstützt Sie gerne bei folgenden Fragen:

  • Brauchen Sie eine Anerkennung, um arbeiten zu dürfen?
  • Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
  • Wer ist für die Anerkennung zuständig?
  • Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?
  • Was kostet die Anerkennung und wie kann sie bezahlt werden?
  • Welche Qualifizierung ist notwendig, um die Anerkennung zu erhalten?

Wenn Sie schon einen Anerkennungsbescheid haben, beantworten die MitarbeiterInnen der ZAA gerne Ihre Fragen zu diesem Bescheid.

Beratungsangebot

Persönliches Beratungsgespräch

Ein persönliches Beratungsgespräch ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Damit sich die MitarbeiterInnen gut auf das Beratungsgespräch vorbereiten können, benötigen sie schon bei der Terminvereinbarung folgende Informationen von Ihnen:

  • Name, Telefonnummer und Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Welche Aufenthaltsstatus?
  • Welchen Abschluss / Welches Zeugnis haben Sie?
  • Aus welchem Land ist der Abschluss / das Zeugnis?
  • Gibt es deutsche Übersetzungen dieser Dokumente?
  • Was erwarten Sie von der Beratung?

Schriftliche Beratung

Sie können auch eine Beratung per E-Mail oder per Post erhalten. Füllen Sie bitte dafür das Beratungsformular aus, das Sie auf der Homepage der ZAA finden.

Terminvereinbarungen

Für die Vereinbarung von Terminen können Sie die ZAA an folgenden Tagen telefonisch erreichen:

Montag 09:00 - 11:30 und 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 11:30 und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr

Die Telefonnummer für die Terminvereinbarung lautet 040 / 306 20 396. Sie erreichen unter dieser Nummer immer eine Mitarbeiterin, die Deutsch und Englisch und je nach Person weitere Sprachen spricht. Sie wird die Termine mit Ihnen vereinbaren.

Wenn die MitarbeiterInnen gerade mit jemandem telefonieren, können Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Sie erhalten dann sobald wie möglich einen Rückruf. Auf Grund der hohen Nachfrage und der vielen Anrufe, die die MitarbeiterInnen erhalten, klappt das leider nicht immer am selben Tag!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAA können eine Beratung in folgenden Sprachen anbieten: Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Italienisch, Paschtu, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Urdu, Weißrussisch.

Bitte informieren Sie uns bei der Terminvereinbarung, in welcher Sprache Sie beraten werden können und möchten. Entweder bekommen Sie einen Termin bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter, der oder die diese Sprache spricht. Oder wir engagieren eine/n Dolmetscher/in.

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